Ausführungsklassen Stahltragwerke


nach DIN EN 1090 - 2
 
Um die in EN 1090 geforderte Zuverlässigkeit des fertig gestellten Tragwerks zu erreichen, ist vor Ausführungsbeginn eine angemessene Ausführungsklasse (EXC), in der Regel als Bestandteil der Tragwerksbemessung, auszuwählen.
Die Ausführungsklasse definiert die Anforderungen für die Ausführung der Stahlkonstruktion als Ganzes, eines einzelnen Bauteils oder des Details eines Bauteils.

Die Anforderungen an die Ausführung steigen von EXC1 bis EXC 4 an.
 
Ausführungsklasse EXC1
In diese Ausführungsklasse fallen statisch und quasi-statisch beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275 und Werkstoffdicke bis max. 20 mm und Kopf- und Fußplatten bis max. 30 mm, für die einer der folgenden Punkte vollständig zutrifft:

Tragkonstruktionen mit
    - bis zu zwei Geschossen aus Walzprofilen ohne biegesteife Kopf-, Fuß- und Stirnplattenstöße mit einer maximalen Geschosshöhe von 3 m;

    - druck- und biegebeanspruchte Stützen ohne Stoß;

    - Biegeträgern mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m;

    - charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m² und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN;


Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m² (Kategorie E2.4 nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle 6.4DE) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend;

Treppen und Balkonanlagen bis zu einer Absturzhöhe von 12 m in bzw. an Wohngebäuden;

alle Geländer mit einer horizontalen Nutzlast bis qk = 0,5 kN/m nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle 6.12 DE;

Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser);

Wintergärten, Überdachungen, Carports an Wohngebäuden;"

Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt;

Regalanlagen in Gebäuden bis zu einer Lagerhöhe von 7,5 m."

Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
 
  • Ausführungsklasse EXC2
  • In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungsbeanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind.
 
  • Ausführungsklasse EXC3
    • Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

      Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten / Stadien;

      Gebäude mit mehr als 15 Geschossen;

      folgende Tragwerke oder deren Bauteile:

          - Geh- und Radwegbrücken mit einer Spannweite über 15 m oder einer Fläche über 75 m2

          - Straßenbrücken (ZTV-Ing beachten!)

          - Eisenbahnbrücken (DBS 918005 beachten!)

          - ermüdungsbeanspruchte fliegende Bauten,

          - ermüdungsbeanspruchte Türme und Maste wie z. B. Antennentragwerke und Türme und Maste über 20 m Konstruktionshöhe,

          - Kranbahnen,

          - ermüdungsbeanspruchte zylindrische Türme wie z. B. Tragrohre für Schornsteine und zylindrische Türme über 20 m Konstruktionshöhe,


      Bauteile für den Stahlwasserbau, wie: Verschlüsse, Kanalbrücken und Schiffshebewerke.

      Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile
  •  
    Ausführungsklasse EXC4
    In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.:

    Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe DIN EN 1991-1-7) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential;

    Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken.

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